Neuregelung der Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten ab 01.01.2020:
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die zugelassenen Ausbilder mit Rundschreiben vom 25.11.2019 über die ab 01.01.2020 gültigen Neuregelungen zur Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten (Auffrischungsschulung) informiert. Demnach muss sich der 4 stündigen Auffrischungsschulung nach Ziffer 11.2.1.3 in Verbindung mit Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zwingend eine Lernzielkontrolle anschließen, was den Zeitumfang der Schulungsmaßnahme um die Zeitdauer der Lernzielkontrolle erhöhen wird. Eine Schulung nach Ziffer 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 wird künftig nicht mehr als Fortbildung anerkannt. Erst- und Fortbildungsschulungen sind generell 5 Jahre gültig gerechnet ab dem ersten Tag nach Beendigung der Schulung. In diesem Zusammenhang weist das LBA ausdrücklich auch auf die Notwendigkeit einer Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten vor der Wiederaufnahme der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten hin, wenn die Kompetenzen über 6 Monate nicht angewandt wurden .
Beachten Sie bitte zudem, dass ab 2020 computergestützte bzw. webbasierte Schulungsprogramme für die Fortbildung nicht mehr zugelassen sind, weil die theoretische Fortbildung durch praktische Anteile und einen Erfahrungsaustausch gefestigt wird.
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