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Herr Ralf Schiele ist für Sie da.
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E-Mail

Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle

So überbrücken Sie einen Engpass...

Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".


Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.

Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.

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17.03.2017

Fünf wertvolle Tipps, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten!

07.03.2017

Am 04. März 2017 ist ein neues Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Kraft getreten. Was nun für Sie wichtig ist...

27.02.2017

Bundesweit Termine! Jetzt auch für das 2. Halbjahr 2017.

14.12.2016

Herzlichen Dank für das positive Feedback zu Ihrer Schulung!