Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle
Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".
Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.
Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.
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Ende der Übergangsfrist für Bekannte Versender
13.04.2017
Die Zollbehörde wird Bewilligungen neu bewerten!
Sechs wichtigste Fragen rund um die Überprüfung...