Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle
Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".
Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.
Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.
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18.02.2015
Jetzt noch freie Plätze für den 17.03. sichern.
10.12.2014
...für die 34 Std.-Schulung gemäß Kap. 11.2.5 der VO (EU) 185/2010 am Standort Ulm.
10.11.2014
am 06.11.2014 in Filderstadt / Stuttgart
20.08.2014
Ihre Geschäftsbeziehung mit Russland auf dem Prüfstand!