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Herr Ralf Schiele ist für Sie da.
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E-Mail

Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle

So überbrücken Sie einen Engpass...

Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".


Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.

Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.

Newsarchiv

Stöbern Sie in unseren bisherigen Publikationen

07.07.2014

Warum jetzt der AEO für Sie interessant sein kann. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps zur Umsetzung.

08.05.2014

Aber was ist ein Webinar und wie läuft es ab?

16.01.2014

Das Luftfahrt-Bundesamt weist aktuell nochmals auf die an den Luftsicherheitsbeauftragten (LSB) und dessen Stellvertreter gerichteten Anforderungen...

20.12.2013

Müssen Sie in den ersten Wochen des Jahres 2014 erstmals das obligatorische "interne Audit" durchführen und dokumentieren?