Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle
Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".
Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.
Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.
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Warum jetzt der AEO für Sie interessant sein kann. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps zur Umsetzung.
Aber was ist ein Webinar und wie läuft es ab?
Das Luftfahrt-Bundesamt weist aktuell nochmals auf die an den Luftsicherheitsbeauftragten (LSB) und dessen Stellvertreter gerichteten Anforderungen...
Müssen Sie in den ersten Wochen des Jahres 2014 erstmals das obligatorische "interne Audit" durchführen und dokumentieren?