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Herr Ralf Schiele ist für Sie da.
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Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle

So überbrücken Sie einen Engpass...

Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".


Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.

Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.

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14.03.2013

Wie verläuft die Umsetzung der neuen Richtlinien der Luftfrachtsicherheit in der Praxis?

 

Diese Frage sollen die aktuellen Daten vom...