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Herr Ralf Schiele ist für Sie da.
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Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle

So überbrücken Sie einen Engpass...

Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".


Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.

Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.

Newsarchiv

Stöbern Sie in unseren bisherigen Publikationen

19.12.2013

Wichtige Änderungen bei der 4-Stunden-Schulung für Betriebspersonal!

18.12.2013

Auch beim Geschäftlichen Versender ist ab sofort mindestens eine Person zu benennen, die für die Anwendung der Luftsicherheitsanweisungen und die...

12.06.2013

„Luftfracht problemlos versenden – ohne behördliche Zulassung als Bekannter Versender“ – so lautete das Kernthema der Fachkonferenz, die am 12. Juni...

14.03.2013

Der Stichtag für die neuen Regelungen zur Luftsicherheit, der 29.04.2013, rückt unaufhaltsam näher.

 

Was von Unternehmen mit dem „Bekannten...