Erste-Hilfe für ZÜP-Notfälle
Erhalten Ihre Luftsicherheits-beauftragten nicht rechtzeitig den nötigen ZÜP-Bescheid, stellen wir Ihnen gerne (temporär oder dauerhaft) einen "externen Luftsicherheitsbeauftragten".
Dieser steht für Handlungs-anweisungen im Alarmfall sowie für Auskünfte zum Thema Luftfrachtsicherheit zur Verfügung. Auch kann er Sie optional bei internen Audits, Schulungen sowie Anpassungen am BV-Sicherheitsprogramm unterstützen.
Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Eine kurze Email an Herrn Schiele genügt.
Newsarchiv
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29.06.2015
Rein auf Erfolgsbasis. Jetzt Broschüre anfordern.
23.04.2015
Das LBA zieht Termine vor.
Was bedeutet das für Bekannte Versender?
05.03.2015
Albert Paul referiert beim BME Heilbronn-Hohenlohe