Erneuerung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Denken Sie frühzeitig an die Erneuerung der ZÜP bei der zuständigen Behörde. Im Regelfall kann drei Monate vor Ablauf der 5 Jahresfrist ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mit abgelaufener ZÜP darf der Sicherheits-beauftragte seine Funktion nicht mehr ausüben.
Wichtig: Orientieren Sie sich dabei nicht am Termin für die seinerzeit besuchte 34 Std.-Schulung (ehem. 35 Std.) gemäß Kapitel 11.2.5, sondern am Datum des Prüfbescheides. Dieses ist immer einige Wochen älter und muss daher zuerst erneuert werden.
Newsarchiv
Stöbern Sie in unseren bisherigen Publikationen
02.12.2016
Die vier wichtigsten Erkenntnisse für sie zum Nachlesen!
15.11.2016
Wichtige Zoll-Infos in einem kompakten Seminar.
Bundesweit. Jetzt Plätze sichern!