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Erneuerung der Zuverlässigkeitsüberprüfung

So verpassen Sie keine Verlängerungsfrist!

Denken Sie frühzeitig an die Erneuerung der ZÜP bei der zuständigen Behörde. Im Regelfall kann drei Monate vor Ablauf der 5 Jahresfrist ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mit abgelaufener ZÜP darf der Sicherheits-beauftragte seine Funktion nicht mehr ausüben.

Wichtig: Orientieren Sie sich dabei nicht am Termin für die seinerzeit besuchte 34 Std.-Schulung (ehem. 35 Std.) gemäß Kapitel 11.2.5, sondern am Datum des Prüfbescheides. Dieses ist immer einige Wochen älter und muss daher zuerst erneuert werden.

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10.11.2015

Neuerungen im Zoll & der Außenwirtschaft 2016

am 12.01.2016 in Ulm

14.07.2015

Am 12.11.2015 findet wieder unser BV-Forum statt! Dieses Jahr bei der Carl Zeiss AG in Oberkochen. Jetzt anmelden!

13.07.2015

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07.07.2015

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