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Erneuerung der Zuverlässigkeitsüberprüfung

So verpassen Sie keine Verlängerungsfrist!

Denken Sie frühzeitig an die Erneuerung der ZÜP bei der zuständigen Behörde. Im Regelfall kann drei Monate vor Ablauf der 5 Jahresfrist ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mit abgelaufener ZÜP darf der Sicherheits-beauftragte seine Funktion nicht mehr ausüben.

Wichtig: Orientieren Sie sich dabei nicht am Termin für die seinerzeit besuchte 34 Std.-Schulung (ehem. 35 Std.) gemäß Kapitel 11.2.5, sondern am Datum des Prüfbescheides. Dieses ist immer einige Wochen älter und muss daher zuerst erneuert werden.

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18.02.2015

Jetzt noch freie Plätze für den 17.03. sichern.

10.12.2014

...für die 34 Std.-Schulung gemäß Kap. 11.2.5 der VO (EU) 185/2010 am Standort Ulm.

10.11.2014

am 06.11.2014 in Filderstadt / Stuttgart

20.08.2014

Ihre Geschäftsbeziehung mit Russland auf dem Prüfstand!