Erneuerung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Denken Sie frühzeitig an die Erneuerung der ZÜP bei der zuständigen Behörde. Im Regelfall kann drei Monate vor Ablauf der 5 Jahresfrist ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mit abgelaufener ZÜP darf der Sicherheits-beauftragte seine Funktion nicht mehr ausüben.
Wichtig: Orientieren Sie sich dabei nicht am Termin für die seinerzeit besuchte 34 Std.-Schulung (ehem. 35 Std.) gemäß Kapitel 11.2.5, sondern am Datum des Prüfbescheides. Dieses ist immer einige Wochen älter und muss daher zuerst erneuert werden.
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18.02.2015
Jetzt noch freie Plätze für den 17.03. sichern.
10.12.2014
...für die 34 Std.-Schulung gemäß Kap. 11.2.5 der VO (EU) 185/2010 am Standort Ulm.
10.11.2014
am 06.11.2014 in Filderstadt / Stuttgart
20.08.2014
Ihre Geschäftsbeziehung mit Russland auf dem Prüfstand!