Erneuerung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Denken Sie frühzeitig an die Erneuerung der ZÜP bei der zuständigen Behörde. Im Regelfall kann drei Monate vor Ablauf der 5 Jahresfrist ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mit abgelaufener ZÜP darf der Sicherheits-beauftragte seine Funktion nicht mehr ausüben.
Wichtig: Orientieren Sie sich dabei nicht am Termin für die seinerzeit besuchte 34 Std.-Schulung (ehem. 35 Std.) gemäß Kapitel 11.2.5, sondern am Datum des Prüfbescheides. Dieses ist immer einige Wochen älter und muss daher zuerst erneuert werden.
Newsarchiv
Stöbern Sie in unseren bisherigen Publikationen
Warum jetzt der AEO für Sie interessant sein kann. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps zur Umsetzung.
Aber was ist ein Webinar und wie läuft es ab?
Das Luftfahrt-Bundesamt weist aktuell nochmals auf die an den Luftsicherheitsbeauftragten (LSB) und dessen Stellvertreter gerichteten Anforderungen...
Müssen Sie in den ersten Wochen des Jahres 2014 erstmals das obligatorische "interne Audit" durchführen und dokumentieren?