Erneuerung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Denken Sie frühzeitig an die Erneuerung der ZÜP bei der zuständigen Behörde. Im Regelfall kann drei Monate vor Ablauf der 5 Jahresfrist ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mit abgelaufener ZÜP darf der Sicherheits-beauftragte seine Funktion nicht mehr ausüben.
Wichtig: Orientieren Sie sich dabei nicht am Termin für die seinerzeit besuchte 34 Std.-Schulung (ehem. 35 Std.) gemäß Kapitel 11.2.5, sondern am Datum des Prüfbescheides. Dieses ist immer einige Wochen älter und muss daher zuerst erneuert werden.
Newsarchiv
Stöbern Sie in unseren bisherigen Publikationen
Wichtige Änderungen bei der 4-Stunden-Schulung für Betriebspersonal!
Auch beim Geschäftlichen Versender ist ab sofort mindestens eine Person zu benennen, die für die Anwendung der Luftsicherheitsanweisungen und die...
„Luftfracht problemlos versenden – ohne behördliche Zulassung als Bekannter Versender“ – so lautete das Kernthema der Fachkonferenz, die am 12. Juni...
Der Stichtag für die neuen Regelungen zur Luftsicherheit, der 29.04.2013, rückt unaufhaltsam näher.
Was von Unternehmen mit dem „Bekannten...