Die fortlaufende Statusprüfung
Das LBA kontaktiert Bekannte Versender bereits deutlich vor Ablauf der 5-jährigen Zulassungsdauer, um einen vorgezogenen Termin für die fortlaufende Statusprüfung (FSP) zu vereinbaren.
Wichtig für Sie zu wissen: Sie müssen diesem vorgezogenen Terminwunsch nicht zwingend nachkommen. Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile hinsichtlich Ihrer Anerkennung als Bekannter Versender (BV). Allerdings kann es in wirtschaftlicher Hinsicht durchaus sinnvoll sein. Im Zuge der in den nächsten Monaten erwarteten Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine entsprechende Gebührenverordnung verabschiedet. Dann würden Tätigkeiten des LBA - wie z.B. das Zulassungs-Audit oder die FSP kostenpflichtig. Ganz nebenbei wird dann voraussichtlich auch eine Rechtsgrundlage für Bußgelder geschaffen. Somit können Verstöße gegen die Luftfracht-Sicherheitsbestimmungen geahndet werden.
Bedenken Sie bitte auch, dass Sie spätestens zur FSP Ihr BV-Sicherheitsprogramm in der aktuellen Musterversion 3.1 des LBA vorlegen müssen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anpassung Ihres Sicherheitsprogrammes auf die neueste LBA-Version und begleiten Sie bei der fortlaufenden Statusprüfung durch das LBA.
Herr Schiele steht Ihnen für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
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