Die Fortlaufende Statusprüfung (FSP)
Verlängerung der BV-Zulassung
Um die behördliche Anerkennung als „Bekannter Versender“ zu verlängern, schreibt das Luftfahrt-Bundesamt eine erneute Prüfung Ihrer Zulassung, die sog. „Fortlaufende Statusprüfung“ vor. Diese erfolgt spätestens fünf Jahre nach der Erstzulassung und steht in 2017 bei zahlreichen Unternehmen an. Das LBA setzt sich - entgegen der ursprünglichen Regelung - hierzu mit Ihnen in Verbindung.
Damit Sie gut auf die Überprüfung vorbereitet sind und diese mängelfrei überstehen, geben wir Ihnen fünf wertvolle Tipps:
Verlängerung/ Statusprüfung selbst initiieren
Sie müssen nicht darauf warten, dass sich das LBA zwecks eines Überprüfungstermins bei Ihnen meldet. Sie können die Statusprüfung auch proaktiv in die Wege leiten.
Dies erscheint z.B. dann sinnvoll, wenn in Ihrem Haus zu einem späteren Zeitpunkt erhebliche Ressourcen gebunden wären - wie durch die Einführung einer neuen Software.
Unser Tipp: Streben Sie noch vor September 2017 in Absprache mit der zuständigen LBA-Außenstelle einen Termin für die Fortlaufende Statusprüfung an. Dann nämlich wird eine Gebührenverordnung in Kraft treten. Im Vorfeld kann dieses Audit für Ihr Unternehmen unter Umständen noch gebührenfrei erfolgen.Aktualität des Sicherheitsprogramms
Ist Ihr „Bekannter Versender-Sicherheitsprogramm“ auf dem neuesten Stand? Derzeit gilt die Fassung 4.1, die am 27. April 2016 vom LBA veröffentlicht wurde. Doch Achtung: Das LBA hat eine neue Version angekündigt. Diese erscheint voraussichtlich bis Ende April 2017. Ihr Sicherheitsprogramm muss in der aktuellsten Musterversion vorliegen, wenn das LBA sich ankündigt.Dokumentation der internen Audits
Ist das vorgeschriebene interne Audit einmal pro Jahr durchgeführt worden? Liegt eine saubere Dokumentation dazu vor?
Wichtig zu wissen: „Einmal pro Jahr“ bedeutet einmal pro Kalenderjahr. Haben Sie Ihr internes Audit z.B. im Januar 2014 durchgeführt, müssen Sie dies nicht zwingend im Januar 2015 wiederholen. Es genügt auch ein späterer Zeitpunkt, aber unbedingt in 2015. Für die eigene Organisation ist es i.d.R. aber einfacher, das Audit immer im gleichen Zeitraum zu terminieren.Überprüfung der Mitarbeiter
Verfügen alle relevanten Mitarbeiter über eine aktuell gültige Überprüfung? Bitte beachten Sie: Ab dem 4. März 2018 müssen alle Mitarbeiter ausnahmslos zuverlässigkeitsüberprüft sein. Die beschäftigungsbezogene Überprüfung (BÜ) ist dann nicht mehr gültig. Während der Übergangsfrist dürfen auch noch neue BÜ‘s ausgestellt werden. Durch diese Neuregelung ist mit einer starken Belastung der zuständigen Behörden zu rechnen. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Antragsstellung für Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Diese ist frühestens drei Monate vor Fälligkeit möglich.Rechtzeitig Schulungen einplanen
Verfügen alle relevanten Mitarbeiter über eine aktuell gültige Schulung?- Luftsicherheitsbeauftragte (und Stellvertreter) sollten Ihre damalige 35 Std.-Schulung rechtzeitig vor Ablauf von fünf Jahren auffrischen. Verstreicht die derzeit gültige Schulung, dürfen sie nicht mehr als Luftsicherheitsbeauftragter fungieren und ggf. den Sicherheitsbereich nicht mehr unbeaufsichtigt betreten. Zudem genügt dann keine Auffrischung (4 Std.-Umfang) mehr, dann muss eine komplette 34 Std.-Schulung absolviert werden. Planen Sie daher frühzeitig Auffrischungsschulungen ein!
- Die ursprüngliche 4 Std.-Schulung nach Kap. 11.2.3.9 umfasst heute 6 Stunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) und muss ebenfalls spätestens nach fünf Jahren vollständig wiederholt werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der „Fortlaufende Statusprüfung“!
PS: Möchten Sie wissen, ob Sie up to date sind oder einige Punkte einer Nachbesserung bedürfen? Sprechen Sie uns gerne an.
Wir erstellen Ihnen individuelle Angebote für:
- ein Update des Sicherheitsprogramms
- die Durchführung des internen Audits
- alle wichtigen Schulungen, gerne direkt in Ihrem Haus
Jetzt unverbindlich anfragen! Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie Herrn Schiele (Tel: 0731-17681 12) an.
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