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Der „zugelassene Ausführer“ entfällt in Kürze

Was bedeutet das für Sie?

Mit Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK) zum 01. Mai 2016 sind zahlreiche Veränderungen verbunden. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft mehr als 16.800 Unternehmen in Deutschland.

Die Bewilligung „zugelassener Ausführer (ZA)“ gibt es künftig nicht mehr. Möchten Unternehmen weiterhin Ihre Sendungen schnell und effizient auf den Weg bringen, benötigen sie die neue „Vereinfachte Zollanmeldung Ausfuhr“, die den ZA ersetzen wird. Zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2017 werden alle ZA ausnahmslos vom Hauptzollamt kontaktiert und neu bewertet. Sind Sie gut darauf vorbereitet?

Mit unserer IST-Analyse für „Zoll und Außenhandel“ bieten wir Ihnen individuelle Empfehlungen zu Ihrer aktuellen Situation.

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