Brandaktuell: Neues Gesetz in Kraft
Das Erste Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ist am 4. März 2017 in Kraft getreten. Damit verbunden sind verschiedene Neuregelungen wie z.B. die verpflichtende Zuverlässigkeitsüberprüfung aller in definierten Luftsicherheitsbereichen tätigen Personen.
Bislang beschäftigungsbezogen überprüfte Mitarbeiter müssen innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr ebenfalls zwingend zuverlässigkeitsüberprüft werden.
Darüber hinaus werden in Kürze weitere Verordnungen in Kraft treten - basierend auf dem neuen Gesetz. So auch eine Gebührenverordnung, die u.a. die Tätigkeiten des Luftfahrt-Bundesamtes ab dem 03.09.2017 regeln wird.
Unser Tipp: Streben Sie in Abstimmung mit dem LBA bis August 2017 eine ggfs. vorgezogene "Fortlaufende Statusprüfung" zur Verlängerung Ihrer BV-Zulassung an. Dann kann diese noch gebührenfrei erfolgen.
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