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Aircargo-Branche schlägt Alarm!

Ende der Übergangsfrist für Bekannte Versender

Vor einem Jahr trat die umfangreiche Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in Kraft. Die damit verbundene Übergangsfrist endet in Kürze!

Spätestens ab 04. März 2018 werden beschäftigungsbezogene Überprüfungen nicht mehr anerkannt. Alle Beteiligten der sicheren Lieferkette benötigen jetzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) - unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

 

Die Industrie und Spediteure sind sehr besorgt...
Bis zum Ende der Übergangsfrist müssen schätzungsweise noch 100.000 ZÜP-Anträge bearbeitet werden. Einige Bundesländer (wie Baden-Württemberg oder Bremen) kommen gegen die Flut von Anträgen kaum noch an. Dadurch dauert es drei Monate oder mehr bis ein ZÜP-Antrag bearbeitet ist.

Planen Sie lange Bearbeitungszeiten bei Ihren ZÜP-Anträgen unbedingt ein!

Bei Engpässen unterstützen wir Sie gerne mit einem Erste-Hilfe-Paket.

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