Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Noch vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett in Berlin den 1. Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheits-gesetzes auf den Weg gebracht (siehe hier).
Mit der Änderung werden die Beteiligten der sicheren Lieferkette erstmals im Luftsicherheitsgesetzt verankert und die jeweils notwendigen Sicherungsmaßnahmen beschrieben. Unter anderem wird es durch die Einfügung des § 7a neue Regelungen bezüglich der Überprüfung von Betriebspersonal geben. Aber auch Gebühren im Zusammenhang mit der BV-Zulassung sowie die Sanktionierung von Verstößen werden künftig geregelt sein. Mit einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist noch in diesem Herbst zu rechnen. Wir halten Sie darüber terminlich sowie inhaltlich zeitnah informiert.
Steht die fortlaufende Statusprüfung in wenigen Monaten bei Ihnen an, können Sie diese auch vorziehen.
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