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Welche Schulungen benötige ich für mein Personal?

 

Ihre Luftsicherheitsbeauftragten und deren Stellvertreter benötigen eine 34-Stunden-Schulung. Bevor diese nach fünf Jahren abläuft, muss die Schulung in einer sog. Auffrischungsschulung (Umfang: 4 Std.) erneuert werden. Doch aufgepasst: Wird das Datum überschritten, muss die gesamte 34 Std.-Schulung wiederholt werden!

Alle Personen, die in Kontakt mit „identifizierbarer Luftfracht“ stehen und andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführen, benötigen außerdem eine 6-Stunden-Schulung für Betriebspersonal nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998.

Personen, die Zugang zu Luftfracht haben, aber keine Sicherheitskontrollen durchführen, müssen eine "Schulung des Sicherheitsbewusstseins" gemäß Kap. 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 (2 Std.-Schulung)absolvieren. Wir bieten Ihnen diese gerne als Inhouse-Schulung an.

 

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