- Was ist ein Sicherheitsprogramm?
- Was ist eine Zuverlässigkeitsprüfung?
- Was ist eine beschäftigungsbezogene Überprüfung?
- Wie lange ist meine Zulassung als "Bekannter Versender" gültig?
- Was ist eine Wiederholende Validierungsprüfung?
- Warum ein externer Dienstleister?
- Welche Leistungen bietet CE an?
- Welche Qualifikationen haben unsere Trainer?
Was ist eine Sicherheitskontrolle?
Das Luftfahrt-Bundesamt definiert den Begriff wiefolgt:
Der Begriff Sicherheitskontrollen bezeichnet nach Artikel 3 Nr. 9 VO (EG) Nr. 300/2008 „Die Anwendung von Mitteln, mit denen die Einschleusung verbotener Gegenstände verhindert werden kann“ und stellt keine Kontrolle, wie Röntgen, nach Punkt 6.2 der DVO (EU) 2015/1998 dar. Die von einem bekannten Versender angewendeten Sicherheitskontrollen ergeben sich aus Punkt 6.4.2.1 und Punkt 6.6.1.1 a)-d) der DVO (EU) 2015/1998.
Hiernach führen folgende Personengruppen Sicherheitskontrollen
bei einem Bekannten Versender durch:
Personen, welche...
- überprüfen, ob Mitarbeiter entsprechend geschult und zuverlässig sind
- nicht geschulte und zuverlässige Personen begleiten und dafür Sorge tragen, dass niemand Zugriff zu identifizierbarer Luftfracht hat
- den reglementierten Beauftragten unmissverständlich darauf hinweisen, wenn Luftfracht unsicher versendet wird
- prozessbedingt den Zugang zum Sicherheitsbereich steuern
- u.a. bei Fehlen von baulichen Mitteln die Gewährleistung dafür übernehmen, dass die identifizierbare Luftfracht vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation geschützt ist
- identifizierte Luftfracht verpacken
- für die vorschriftsmäßige Sicherung des Frachtraumes und die vorschriftsmäßige Durchführung des Transports von sicherer Luftfracht mit einem eigenen Fahrzeug verantwortlich sind
- für die Unterzeichnung, Einhaltung und Aufbewahrung der Transporteurserklärung nach Anlage 6-E verantwortlich sind.
Welche Schulungsanforderungen sind damit verbunden?
Sollten eine oder mehrere der vom LBA beschriebenen Tätigkeiten auf Sie bzw. Ihre Stellvertreter zutreffen, wird neben der bisherigen 34 Std.-Schulung eine zusätzliche 6 Std.- Schulung benötigt. Eine Übergangsfrist ist laut LBA für diese Maßnahme nicht vorgesehen.
Rufen Sie gerne Frau Günther unter 0731/17681-23 an.
zurück zur Übersicht | | | nächste Frage |
---|