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Was ist eine beschäftigungsbezogene Überprüfung?

Bei Mitarbeitern, die nach dem 28.04.2010 eingestellt wurden, bedarf es nach DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.1.4 neben der Feststellung der Identität der betroffenen Person auch einer lückenlosen und taggenauen Dokumentation des Wohnsitzes, die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre.

 

Die betreffende Person bestätigt mit der Unterzeichnung einer Erklärung, dass dort sämtliche Straffälligkeiten in allen Staaten des Wohnsitzes mindestens während der letzten 5 Jahre aufgeführt sind. Diese Selbstauskunft des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber wird vom Unternehmen selbst dokumentiert.

 

Aber ACHTUNG: Spätestens seit dem 04. März 2018 werden beschäftigungsbezogene Überprüfungen nicht mehr anerkannt! Alle Beteiligten der sicheren Lieferkette benötigen jetzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) - unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

 

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