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Warum ist eine behördliche Zulassung sinnvoll?

Speditionen, die Luftfracht sicher transportieren und/oder Luftfracht kontrollieren möchten, sowie Unternehmen mit einem regelmäßigen Aufkommen an Luftfracht sollten sich eingehend mit dem Status Bekannter Versender / Reglementierter Beauftragter auseinandersetzen.

 

Speditionen ohne Zulassung "RegB", können Luftfracht nicht sicher zum Flughafen transportieren und setzen langjährige Kundenbeziehungen auf das Spiel.

 

Ohne Zulassung zum BV:

Zusätzliche Kontrollen, wie das Röntgen der Fracht, kosten Zeit und werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sind Ihre Sendungen zu groß für das Röntgengerät oder wird Ihre Ware durch die Röntgenstrahlung zerstört, muss sie manuell untersucht werden. Für viele Unternehmen ist das Öffnen der verpackten Ware aus produktspezifischen Eigenschaften untragbar.

 

 

Eine behördliche Zulassung "Bekannter Versender" kann Ihnen einige Vorteile bieten:

  • Sie vermeiden zusätzliche Kosten und Lieferverzögerungen durch Sicherheitskontrollen.
  • Sie erfüllen die Anforderungen der Kunden bezüglich Lieferzeiten und Qualität der Ware (Verpackung und Ware bleiben unversehrt, weil sie keinen zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterzogen werden müssen).
  • Für Lieferanten sind Sie ein verlässlicher Partner in deren bestehenden Logistik-Konzepten. So verschaffen Sie sich einen Vorteil gegenüber Ihren Wettbewerbern.
  • Sie sind unabhängig von zusätzlichen Dienstleistern.

 

Die Zulassung als "Reglementierter Beauftragter" ist für alle Beteiligten der sicheren Lieferkette, die nach dem BV mit Luftfracht in Berührung kommen Pflicht. Ohne eine solche Zulassung müssten die Sendungen wieder als unsicher eingestuft und einer Kontrolle unterzogen werden.

 

Ob Sie eine Zulassung als Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter anstreben sollten, hängt von vielen Faktoren ab.

 

Wir beraten Sie gerne und analysieren, ob eine Zulassung für Sie Sinn macht. Lesen Sie mehr dazu unter dem Punkt Bedarfsanalyse.

 

Mehr zum Aufwand für die Zulassung auch auf der nächsten Seite.