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Aufwand für eine behördliche Zulassung

Um eine Einschätzung treffen zu können, ob sich eine Zertifizierung als Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter lohnt, sollten Sie auch dem nötigen Aufwand Ihre Aufmerksamkeit schenken.

Eine Zulassung zum Bekannten Versender bekommen Sie leider nicht geschenkt. Das Zulassungsverfahren ist mit zeitlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden und erfordert fachliches Know-How.

 

Zeitlicher Aufwand:

 

Das LBA fordert für beide Zulassungen die Erstellung eines umfangreichen Sicherheitsprogrammes, das alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen beschreibt und bündelt.

 

Die geforderten Sicherheitsmaßnahmen beinhalten oft z.B. bauliche Änderungen und Anpassungen von Infrastruktur, Prozessen und Dokumentationen.

 

  • Vorbereiten und Durchführen der Auditierung
  • Sicherheitspersonal und Mitarbeiter müssen geschult werden
  • Ein Luftsicherheitsbeauftragter muss das gesamte Beantragungsverfahren begleiten

 

 

Aufwand für den Bekannten Versender

Kosten:

 

Gebühren für den laufenden Antrag durch das LBA (gemäß LuftSiGebV); die Gebührenverordnung wird derzeit im Gesetzgebungsverfahren erarbeitet.

 

  • Personalkosten für Sicherheitspersonal (Luftsicherheitsbeauftrage und Vertreter)
  • Kosten für bauliche Veränderungen und implementierte Prozesse
  • Ggf. Berateraufwand

 

Im Rahmen einer individuellen Bedarfsanalyse wägen wir gerne für Sie ab, ob sich der zeitliche und monetäre Aufwand für Sie rechnet. Wir schlüsseln Ihnen die Vor-und Nachteile einer Zulassung auf und zeigen Ihnen die Kosten mit und ohne den Status BV oder RegB.