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Was ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Sie beschreibt in § 7 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG die zwingend vorgeschriebene Überprüfung aller Mitarbeiter eines Unternehmens, die aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben. Entgegen früherer gesetzlicher Regelungen ist hierbei die Dauer der Betriebszugehörigkeit unerheblich.

 

Die Überprüfung erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde eines Bundeslandes. Die Luftsicherheitsbehörde kann sich dafür Auskünfte bei den Landeskriminalämtern und einigen weiteren Stellen einholen.

 

Eine Kopie einer positiven ZÜP muss vorliegen, damit Ihre Mitarbeiter an der Schulung für Luftsicherheitsbeauftragte teilnehmen dürfen (Vorgabe des LBA!). Den Antrag auf die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Ihre zuständige Behörde senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

 

Rufen Sie gerne Herrn Schiele unter 089 9545392 10 an.

 

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