Die Cost Expert GmbH aus Neu-Ulm blickt auf einen 16-jährigen Erfahrungsschatz in der Logistik-Beratung zurück. In mehr als 1.300 Projekten konnten unsere Experten Erfolge nachhaltig umsetzen.
Zum Thema "Bekannter Versender" unterstützt Sie die Cost Expert GmbH mit einem Angebot, das alle elementare Meilensteine auf dem Weg zur Validierung beinhaltet: Eine Analyse, ob eine Zertifizierung für Sie sinnvoll ist, Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten und Unterrichtung von Betriebspersonal, die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und dessen Umsetzung im Unternehmen.
Das komplette Schulungsprogramm
Bundesweit und an vielen Terminen:
35-Stunden-Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten
4-Stunden-Schulung für das Betriebspersonal
Individuelle Inhouseschulungen
Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte
Unsere Beratungsleistungen
Wir bieten individuelle Beratungsleistungen,
die den Weg zur erfolgreichen Validierung ebnen.
Egal, in welcher Phase sich Ihr Unternehmen aktuell befindet!
Nähere Informationen zum "Bekannten Versender":
Was bedeutet der "Bekannte Versender?
Seit dem 29.04.2010 werden ausschließlich diejenigen als "Bekannter Versender" akzeptiert, die eine von der Behörde erteilte Zulassung vorzeigen können und somit in der EU-Datenbank auch mit diesem Status eingetragen sind. Ist ein Versender nicht registriert, muss dessen Luftfracht einer kostenpflichtigen Sicherheitsmassnahme unterzogen werden. Erst dann kann diese ins Flugzeug verladen werden.
Das also, was bisher lediglich durch Unterschrift bestätigt wurde, wird nun durch ein Auditierungsverfahren vom Luftfahrt Bundesamt geprüft.
Die Voraussetzungen für die Zulassung sind vielfältig. So kann zum Beispiel nur eine Betriebsstätte "Bekannter Versender" werden, in der die Fracht ihren Ausgabepunkt hat.
Was hat sich seit dem 29.04. geändert?
Besitzt ein Versender keine Zulassung als "Bekannter Versender", so wird seine Ware als unsicher behandelt und es kommt eine kosten- und zeitintensive Sicherheitskontrolle durch einen entsprechenden Dienstleister auf ihn zu.
Wo kann der Antrag für den "Bekannten Versender" gestellt werden?
Das Luftfahrt Bundesamt ist die zuständige Behörde, bei der auch der Antrag auf Zulassung zum "Bekannten Versender" in schriftlicher Form eingereicht werden muss. Die Antragsformulare können auf der Homepage des LBAs heruntergeladen werden.
Wie läuft der Validierungs-Prozess zum "Bekannten Versender" ab?
Nach der Antragstellung beinhaltet der Validierungs-Prozess weitere wichtige Punkte. So muss ein zukünftiger Luftsicherheitsbeauftragter (Vertretung ist empfehlenswert) bestimmt werden, der sich über die zuständige Behörde einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzieht. Bescheinigt die Behörde die Zuverlässigkeit, ist er dazu berechtigt, an einer sogenannten 35-Stunden-Schulung teilzunehmen. Danach besteht seine Aufgabe darin, das Sicherheitsprogramm (das LBA bietet hier ein Muster auf seiner Homepage an) zu erstellen und die darin fixierten Maßnahmen im Unternehmen umzusetzen. Auch muss der "sichere" Bereich auf dem Firmengelände definiert und die Mitarbeiter, die mit Luftfacht in Kontakt kommen können, erfasst werden. Diese Mitarbeiter sind dann noch einer 4-Stunden-Schulung zu unterziehen.
Am Ende steht die Einreichung des Sicherheitsprogramms für den "Bekannten Versender" und die anschließende Auditierung vor Ort durch das Luftfahrt Bundesamt.
Verantwortungsbereich des Luftsicherheitsbeauftragten:
Der Luftsicherheitsbeauftragte bei einem "Bekannten Versender" hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergeben, im Sicherheitsprogramm eingepflegt und die daraus resultierenden Maßnahmen im Unternehmen auch umgesetzt werden. Zudem ist der Luftsicherheitsbeauftragte erster Ansprechpartner für das Luftfahrt Bundesamt. Es ist jedoch festzuhalten, dass die letztendliche Verantwortung bei der Geschäftsleitung des jeweiligen Unternehmens bleibt.
Dauer der Gültigkeit der Validierung:
Die Validierung zum "Bekannten Versender" hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach wird das Sicherheitsprogramm sowie dessen Umsetzung erneut überprüft.

















